Das Bundesgesundheitsministerium stellt sich gegen das von der Union geforderte Verbot von Schönheitsoperationen an Minderjährigen. Das Ministerium habe keine Regelungskompetenz.

Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium lehnt das von der Union geforderte Verbot von Schönheitsoperationen an Minderjährigen aus verfassungsrechtlichen Gründen ab. Das Ministerium habe in dieser Frage keine Regelungskompetenz, heißt es einem Bericht der "Berliner Zeitung“ zufolge in einem internen Vermerk des Ministeriums. Auch eine Verankerung des Verbots im Jugendschutzgesetz oder im Kindschaftsrecht sei rechtlich nicht möglich.

Ein Verbot wäre lediglich in den Heilberufs- und Kammergesetzen der Länder oder in den Berufsordnungen der Ärztekammern möglich, schrieben die Beamten von Minister Daniel Bahr (FDP). Allerdings habe eine Expertenanhörung in der vergangenen Wahlperiode deutlich gemacht, dass eine Abgrenzung zwischen medizinisch oder psychologisch begründbaren und rein ästhetisch motivierten Operationen äußerst schwierig sei.

Das Ministerium werfe der Union zudem vor, bei ihrer Forderung nach einem Verbot mit falschen Zahlen argumentiert zu haben, schrieb das Blatt. So hätten CDU und CSU angegeben, zehn Prozent aller schönheitschirurgischen Eingriffe würden derzeit an unter 20-Jährigen vorgenommen. Darin seien aber alle plastisch-chirurgischen Operationen wie etwa Fehlbildungen der Hand oder die Behandlung von Verbrennungsfolgen erfasst, argumentiere das Gesundheitsministerium. Es verweise auf Zahlen der Vereinigung Deutscher Plastischer Chirurgen, nach denen bei unter 18-Jährigen nur rund 1,2 Prozent aller ästhetischen Operationen vorgenommen würden. Der häufigste Eingriff sei das Anlegen von Ohren. (dapd)