Die Richter erlauben in Frankfurt Blockupy nur in einer abgespeckten Version. Eine große Kundgebung am Sonnabend ist demnach möglich, wenn an den beiden Tagen vorher nichts stattfindet.

Frankfurt. Nein zu den Aktionstagen, ja zur zentralen Demo: So hat das Verwaltungsgericht in Frankfurt im Rechtsstreit um die Blockupy-Aktionstage von Kapitalismus-Kritikern am Himmelfahrtswochenende in der Mainmetropole entschieden. Die Bewohner des Occupy-Camps im Bankenviertel müssen ihr Zeltlager aus Sicherheitsgründen räumen, wie es die Stadt Frankfurt verlangt.

Eine für Sonnabend geplante Großdemonstration könne unter Auflagen stattfinden, gab das Gericht am Montagabend bekannt. Voraussetzung dafür sei, dass es am Donnerstag und Freitag keine anderen Blockupy-Veranstaltungen gebe. Das Verbot für eine Rave-Demonstration durch die Innenstadt am Mittwochabend hob das Gericht allerdings auf. Die Veranstaltung sei ebenfalls unter Auflagen möglich.

Die Stadt hatte das weitgehende Verbot von Blockupy damit begründet, dass die geplanten Aktionen insgesamt die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören und gefährden würden. So sollte am Freitag das Bankenviertel lahmgelegt werden. Das Gericht folgte dieser Beurteilung in weiten Teilen. Laut Einschätzung der Polizei sei mit bis zu 2000 gewaltbereiten Aktivisten zu rechnen.

Das Blockupy-Bündnis, zu dem unter anderem die Linkspartei und das globalisierungskritische Netzwerk Attac gehören, hatte ursprünglich neben der Großdemonstration am Sonnabend auch eine Blockade der Europäischen Zentralbank und des Bankenviertels geplant.

Diese Blockade würde aber Geschäftsleute, Banken und Geschäftsleute zu sehr beeinträchtigen, selbst wenn Gewalt ausbleibe, meinte das Gericht. Außerdem sprächen Sicherheitsaspekte dagegen. Bei Blockaden könnten etwa Feuerwehr und Rettungsdienste oder der innerstädtische Verkehr behindert werden. Auch das Occupy-Camp könne geräumt werden, um einen Sicherheitsbereich um die Europäische Zentralbank einzurichten.

Ob mit der Gerichtsentscheidung das letzte Wort schon gesprochen ist, bleibt aber unklar. Beide Seiten können Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen. Die Linke in Hessen kündigte diesen Schritt noch am Abend an.

Frankfurts Oberbürgermeisterin Petra Roth (CDU) sagte laut Mitteilung, sie erwarte nun ein klares Bekenntnis der Veranstalter zu den Auflagen des Gerichts und die Verpflichtung, einen friedlichen Ablauf der Kundgebungen zu sichern. "Das Demonstrationsrecht darf nicht durch gewalttätige Demonstranten missbraucht werden.“

Die Aktivisten hatten zuvor Widerstand gegen das Verbot von Blockupy angekündigt. Auch die nun gerichtlich bestätigte Räumung des Occupy-Camps von Mittwochmorgen bis Sonntagnachmittag will die Bewegung nicht einfach hinnehmen. Die Stadt hat die Bewohner des Zeltlagers, die zum Teil seit mehr als einem halben Jahr vor der EZB campieren, zum Verlassen des Camps während der angekündigten Proteste aufgefordert. Eine Sprecherin des Ordnungsdezernats schloss auch eine Räumung durch die Polizei nicht aus.

Als Reaktion kündigte das Blockupy-Bündnis Sitzblockaden an und appellierte an alle Menschen, bereits am Dienstagabend mit Zelten und Schlafsäcken in das Camp vor der Europäischen Zentralbank zu kommen, um eine Räumung zu erschweren. Auch gegen ein von der Polizei verhängtes Aufenthaltsverbot für 419 Personen, die während gewaltsamer Ausschreitungen am 31. März in Frankfurt festgenommen worden waren, kündigte Blockupy Proteste an.

In Frankfurt laufen schon Vorbereitungen für den Ernstfall. Wie die Frankfurter Verkehrsgesellschaft mitteilte, wird der U-Bahnhof Willy-Brandt-Platz, wo sich das Occupy-Camp befindet, voraussichtlich von Mittwochnachmittag bis Sonntag geschlossen. Die Bahn wollte Medienberichte, nach denen auch der S-Bahnhof Taunusanlage geschlossen werde, am Montag jedoch nicht bestätigen. Der Bankenverband Hessen hat seine Mitgliederversammlung am Mittwoch im Gebäude der Bundesbank "aus Sicherheitsgründen wegen angekündigter Demonstrationen“ verschoben.