Berlin. Als Konsequenz aus der Havarie der "Costa Concordia" will die Bundesregierung höhere Entschädigungen bei Schiffsunglücken durchsetzen. Das Kabinett beschloss gestern, die maximale Haftungssumme bei Tod oder Verletzung eines Fahrgastes von derzeit 164 000 Euro auf 468 000 Euro anzuheben. Neu eingeführt werden soll auch eine "verschuldensunabhängige Haftung" für den Betreiber eines Passagierschiffes. Sie greift bei sogenannten Schifffahrtsereignissen wie dem Zusammenstoß zweier Schiffe, bei denen betroffene Passagiere bislang leer auszugehen drohten. Das Gesetz soll Anfang Juli in den Bundesrat und Ende September in den Bundestag kommen.

Nach Ansicht von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) werden Schiffspassagiere profitieren. "Das Passagieraufkommen in der Seefahrt ist in den letzten Jahren rasant gestiegen. Dieser Gesetzentwurf nimmt auch die Gefahren für die Passagiere in den Blick", sagte Leutheusser-Schnarrenberger dem Abendblatt. "Zukünftig sollen Passagiere höhere Entschädigungszahlungen unter erleichterten Voraussetzungen erhalten, sollte es in deutschen Gewässern zu einem Unglück wie im Fall des Kreuzfahrtschiffs ,Costa Concordia' kommen." Darüber hinaus werde das Seehandelsrecht entbürokratisiert, modernisiert und an die Herausforderungen der maritimen Wirtschaft angepasst.

Die Neuregelung, die noch der Zustimmung des Bundestags bedarf, ist Teil einer umfassende Reform des deutschen Seehandelsrechts. Ein Großteil der Regelungen stamme noch aus dem Jahr 1861, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert.