Berlin. Gesetzliche Krankenkassen, die Versicherten von Pleitekassen den Beitritt verwehren oder gezielt erschweren, drohen künftig Bußgelder von bis zu 50 000 Euro. Diese Summe solle pro Fall verhängt werden können, verlautete am Freitag aus dem Bundesgesundheitsministerium in Berlin.

Eine Geldstrafe solle unter anderem möglich sein, wenn Versicherte falsch beraten wurden oder von ihnen Unterlagen verlangt würden, die für den Wechsel gar nicht notwendig seien. Zudem sollen künftig auch die Vorstände persönlich in Haftung genommen werden können. Die Verschärfungen sollen nach Angaben des Ministeriums in das Gesetz zur Bekämpfung des Ärztemangels eingebaut werden. In Kraft treten sollen die neuen Regelungen zum 1. Januar nächsten Jahres.