Berlin. Anwohner können sich bei Klagen gegen Kinderlärm von Spielplätzen oder Kindertagesstätten künftig nicht mehr auf das Gesetz zum Schutz vor Lärm berufen. Der Bundestag stimmte einer Änderung des sogenannten Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu, wonach Kinderlärm nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkung gelten darf. Die Neuregelung legt fest, dass auch laute Geräusche von Spielplätzen, Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen in Wohngebieten in der Regel kein Grund für Nachbarschaftsklagen sein können.

Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) sagte, Spielen und Lärmen von Kindern als schädliche Umwelteinwirkung einzuordnen sei inakzeptabel. Die Opposition begrüßte die Gesetzesänderung einstimmig. SPD, Grüne und Linke sprachen sich aber für eine Privilegierung im Lärmschutzrecht auch bei Sportplätzen für Jugendliche aus. Der Antrag wurde abgelehnt.