Verteidigung fordert für mutmaßlichen KZ-Wachmann Freispruch

München. Zum Abschluss eines fünftägigen Plädoyers hat die Verteidigung des mutmaßlichen KZ-Wachmanns John Demjanjuk Freispruch gefordert. Zudem verlangte Anwalt Ulrich Busch gestern vor dem Landgericht München II die Haftentlassung seines Mandanten und eine Entschädigung für die Untersuchungshaft. Deutschland solle seinen Mandanten im Kreise seiner Familie in Ruhe sterben lassen. Die Anklage hatte sechs Jahre gefordert, Nebenkläger teilweise mehr.

Busch argumentierte, sein Mandant werde seit 40 Jahren zum Sündenbock gemacht und solle 70 Jahre nach der Tat zahlen. "Dieser Sündenbock soll im 91. Lebensjahr dafür bezahlen, dass Nachkriegsdeutschland die Bosse des Naziterrorismus nicht oder nicht hinreichend bestraft hat." Damit wolle die Justiz nun wiedergutmachen, dass hochrangige Nazis freigesprochen worden seien.

Der 91-jährige Demjanjuk ist angeklagt, im Jahr 1943 im Vernichtungslager Sobibor Beihilfe zum Mord an mindestens 27 900 Menschen geleistet zu haben. Ein Urteil in dem Prozess, der sich bereits seit dem Jahr 2009 hinzieht, wird für heute erwartet. Es wäre der 93. Prozesstag.