Der Bund soll Kosten für Sicherungsverwahrung mittragen

Wiesbaden/Osnabrück. Hessen ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bereit, auch Sicherungsverwahrte aus anderen Bundesländern unterzubringen. Das Land könne eine entsprechende Einrichtung bauen und Straftäter aus anderen Regionen nach ihrer Haft aufnehmen, sagte Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP). "Ich halte nichts davon, wenn alle Länder nur ihre Täter loswerden wollen." Hahn will seinen Länderkollegen in der kommenden Woche bei ihrer Konferenz in Halle einen entsprechenden Vorschlag machen.

Der Minister sprach sich für eine Einrichtung auf dem Gelände einer bereits bestehenden Justizvollzugsanstalt in Hessen aus. Er ließ aber offen, welches Gefängnis in Hessen er dabei im Auge hat. Mit den bisherigen Regierungen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg habe es schon erste Vorgespräche dazu gegeben, sagte er gestern.

Die Sicherungsverwahrung für besonders gefährliche Straftäter muss nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt werden. Die Betroffenen müssen von Strafgefangenen getrennt untergebracht und intensiv therapiert werden. Die genaue gesetzliche Ausgestaltung künftiger Sicherungsverwahrung steht noch aus.

Mehrere Bundesländer forderten die Bundesregierung auf, sich an den zu erwartenden Millionenkosten für neue Gebäude und Therapieangebote zu beteiligen. "Die Zuständigkeitsfrage birgt auch eine Kostenfolge in sich", sagte der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann (CDU) in Hannover. Wenn das Bundesjustizministerium für sich eine erweiterte Zuständigkeit für die Ausgestaltung im Vollzug der Sicherungsverwahrung erkenne, müsse sich auch eine erweiterte Zuständigkeit für die Bezahlung ergeben.

Ähnlich äußerte sich Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU): "Das Bundesverfassungsgericht hat die Reform der Sicherungsverwahrung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern bezeichnet. Deshalb darf die Bundesregierung die finanziellen Folgen nicht allein den Ländern überlassen", sagte sie. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte zuvor betont, mit dem Urteil aus Karlsruhe werde "die Föderalisierung des Strafvollzugs ein Stück korrigiert".

Noch bis morgen berät der Strafvollzugsausschuss der Bundesländer in Hamburg über das Urteil des Verfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung. Die Fachleute aus Ministerien und Behörden beraten darüber, wie die Sicherungsverwahrung ausgestaltet sein muss, um den Vorgaben des Gerichts zu entsprechen.

Die Justizminister der Länder beschäftigen sich dann in der nächsten Woche bei ihrer Frühjahrskonferenz mit Konsequenzen aus dem jüngsten Urteil. Weitere Themen der Konferenz am 18. und 19. Mai in Halle sind die Frauenquote in Führungsgremien der Wirtschaft sowie die Ausbildung und die Besoldung von Juristen, teilte das Justizministerium von Sachsen-Anhalt mit.