Bundestag muss klarstellen, wie Abgeordnete künftig ihre Nebeneinkünfte offenlegen

Berlin. Die Opposition im Bundestag stellt sich gegen Pläne der Koalitionsfraktionen, die Zusatzverdienste der Abgeordneten nur zu veröffentlichen, wenn sie 10 000 Euro im Jahr übersteigen. "Mit der SPD wird es keine Regelung geben, die eine Verschleierung der Nebeneinkünfte zulässt", sagte SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann gestern in Berlin. Auch Beträge von weniger als 10 000 Euro müssten publik gemacht werden.

Ähnlich äußerten sich die Grünen. Die vorgesehene Streichung der monatlichen Meldegrenze von derzeit 1000 Euro erleichtere es Lobbyisten, Zahlungen zu stückeln und sie so zu verschleiern, sagte ihr Parlamentsgeschäftsführer Volker Beck der "Frankfurter Rundschau". "Entweder muss wieder eine monatliche Bagatellgrenze her, oder die jährliche Grenze muss deutlich gesenkt werden." Vorstellbar sei eine Untergrenze von 5000 Euro pro Jahr.

Die Union zeigte sich gesprächsbereit. Die Summe von 10 000 Euro, bis zu der Nebeneinkünfte nicht angegeben werden müssen, sei als jährliche Gesamtsumme gedacht, sagte Unions-Parlamentsgeschäftsführer Peter Altmaier.

Im April hatte sich die Rechtsstellungskommission des Bundestages darauf verständigt, die Verhaltensregeln für die 622 Abgeordneten neu zu fassen. Die Veröffentlichung angezeigter Einkünfte soll danach statt in drei künftig in sieben Stufen erfolgen und Jahreseinkünfte über 10 000 Euro (Stufe 1) bis zu Einkünften über 150 000 Euro (Stufe 7) erfassen. Bisher wurde zwischen 1000 und 3500, zwischen 3500 und 7000 Euro und über 7000 Euro unterschieden. Endgültig beschlossen werden müssen die neuen Verhaltensregeln für die Abgeordneten durch den Bundestag.