Karlsruhe. Die Stichtagsregelung zur Gewährung von Elterngeld ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Zweite Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nahm zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Regelung nicht zur Entscheidung an. Nach dem am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Gesetz erhalten Eltern bis maximal zum 14. Lebensmonat ein Elterngeld, dessen Höhe sich nach dem durchschnittlichen Einkommen des berechtigten Elternteils richtet und im Höchstfall 1800 Euro beträgt. (Az.: 1 BvR 1811/08, 1 BvR 1897/08)