Aus Sicherungsverwahrung entlassene Häftlinge sollen elektronisch überwacht werden

Hamburg. Die Innenminister von Bund und Ländern wollen Häftlinge, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, mit Fußfesseln überwachen. Das geht aus den Beschlüssen hervor, die die Sicherheitspolitiker gestern zum Abschluss der IMK im Hamburger Rathaus vorlegten. Berlins Innensenator Erhart Körting (SPD) sagte im Bezug auf die Möglichkeiten der Überwachung entlassener Schwerkrimineller: "Wir haben uns dazu durchgerungen zu sagen, dass dazu auch elektronische Maßnahmen gehören können."

Hintergrund der Innenministeroffensive ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg. Im Dezember 2009 hatten die Richter Deutschland verurteilt, einen Häftling, gegen den nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt worden war, freizulassen. Als der Delinquent verurteilt wurde, betrug die Höchstdauer für Sicherungsverwahrung zehn Jahre. In seinem Fall wurde sie später, nachdem im Jahr 1998 die Möglichkeit einer unbefristeten Sicherungsverwahrung im Gesetz verankert wurde, verlängert.

Zahlreiche deutsche Häftlinge sitzen unter ähnlichen Voraussetzungen wie der Kläger in Sicherungsverwahrung. Sie hoffen nach dem Urteil darauf, freizukommen, obwohl Gutachter sie zum Teil weiterhin für schwer kriminell halten.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) forderte das Bundesjustizministerium auf, möglichst schnell einen Gesetzentwurf vorzulegen. Sein saarländischer Amtskollege Stephan Toscani (CDU) ergänzt: "Der Schutz der Bevölkerung muss oberste Priorität haben." Hamburgs Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) wollte zur Fußfessel-Diskussion gestern keine Stellung nehmen - vermutlich aus Rücksicht auf den grünen Hamburger Koalitionspartner.