Karlsruhe. Im Prozess gegen den früheren SPD-Politiker Jörg Tauss wegen des mutmaßlichen Besitzes von Kinderpornografie hat die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten sowie eine Geldstrafe von 6000 Euro gefordert. Tauss habe das bei ihm gefundene kinderpornografische Material zu privaten Zwecken genutzt. Das Urteil wird heute erwartet.