Berlin. Der Berliner Gymnasiast Yunus M., ein Moslem, darf in seiner Schule nicht öffentlich beten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hob gestern eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf (Az. OVG 3B 2909). Die Richter ließen aber eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zu. Der 16-Jährige wollte in der Schule sein Mittagsgebet auf einem Gebetsteppich verrichten. Die Direktorin hatte dies mit Verweis auf die religiöse Neutralität der öffentlichen Schulen untersagt. Zu Recht, urteilten jetzt die Richter. Da es an dem Gymnasium Schüler aus 29 Herkunftsländern gebe, könnten sich durch öffentliche Gebete Konflikte verstärken. Die großen christlichen Kirchen kritisierten das Urteil scharf. Die freie Religionsausübung sei ein Grundrecht. Beten müsse erlaubt sein.