Hamburg. Zum Start der Badesaison hat das Bundesverkehrsministerium Erleichterungen für Wassersportler beschlossen. Durch die Änderung der See-Sportbootverordnung werden künftig weniger Führerscheine benötigt. Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) sagte dem Hamburger Abendblatt: "Mit der Neuregelung erleichtern wir die Anforderungen für die Fahrerlaubnis von Sportbooten, die gewerbsmäßig geführt werden."

So reicht jetzt beispielsweise in den Küstengewässern, also innerhalb der 12-Seemeilen-Grenze, ein Sportküstenschifferschein (SKS) statt eines Sportseeschifferscheins (SSS). Bis zu 30 Seemeilen von der Küste entfernt müssen gewerbliche Nutzer nur noch einen Sportseeschifferschein (SSS) statt eines Sporthochseeschifferscheins (SHS) besitzen. Die Anforderungen werden damit in diesen Bereichen um eine Führerscheinstufe abgesenkt. Davon profitieren zum Beispiel Betreiber geführter Angeltouren. Für Privatskipper bleiben SKS, SSS und SHS lediglich amtlich empfohlen.

Die Erleichterungen betreffen auch Sportbootfahrer, die in direkter Ufernähe arbeiten. So wird für Betreiber von Strandsportarten wie Surfschulen eine Härtefallklausel eingeführt: Sie können beantragen, nur noch einen Sportbootführerschein-See statt eines Sportseeschifferscheins vorweisen zu müssen.

Dem Abendblatt sagte der Bundesverkehrsminister: "Wir schaffen angemessene Mindeststandards und sorgen gleichzeitig für mehr Sicherheit. Damit steigern wir die Attraktivität des Wassersports und fördern den Wassertourismus in den Küstenregionen Deutschlands."