Augsburg. In der Schreiber-Affäre hat jetzt der Bundesgerichtshof das letzte Wort. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft haben Revision gegen das Urteil eingelegt, mit dem das Landgericht Augsburg den ehemaligen Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber (78) wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Gefängnis verurteilt hat.