Straßburg. Die Verurteilung Deutschlands wegen der nachträglichen Verlängerung der Sicherungsverwahrung eines Gewaltverbrechers ist rechtskräftig. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg und wies einen Widerspruch der Bundesregierung gegen das Urteil vom Dezember ab. Im vorliegenden Fall habe Deutschland gegen das Verbot rückwirkender Strafen verstoßen. Die Richter wiesen die Bundesregierung an, dem Kläger 50 000 Euro Schmerzensgeld zahlen.