Bis gestern verfügten die sieben von Union und FDP geführten Bundesländer über 37 der 69 Stimmen in der Länderkammer. Die in der Regel erforderliche absolute Mehrheit liegt bei 35 Stimmen. Durch die Ablösung der CDU/FDP-Landesregierung in Düsseldorf verliert Schwarz-Gelb die sechs Stimmen des bevölkerungsreichsten Bundeslandes und kommt nur noch auf 31 Sitze. Damit kann die Opposition zustimmungspflichtige Gesetze in der Länderkammer blockieren. Dazu gehören etwa alle Gesetze über Steuern, an deren Aufkommen die Länder beteiligt sind, die Einführung einer Kopfpauschale in der gesetzlichen Krankenversicherung oder die geplante Laufzeitverlängerung der deutschen Atomkraftwerke.