Rundfunkkommission der Länder begrüßt Reformvorschlag

Berlin. Der Reformvorschlag des Verfassungsrechtlers Paul Kirchhof für die Rundfunkgebühr stößt bei der Rundfunkkommission der Länder auf positive Resonanz. Die Kommission sehe darin eine "wertvolle Anregung", teilten die federführenden Länder Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg gestern mit.

So könne die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf eine zeitgemäße Grundlage gestellt werden. In der Rundfunkkommission stimmen die Bundesländer ihre Medienpolitik ab. Kirchhof hat in einem knapp 90 Seiten starken Gutachten vorgeschlagen, von einer Gerätegebühr zu einer Haushaltsabgabe überzugehen. Künftig solle demnach jeder Haushalt einen einheitlichen Betrag für ARD und ZDF bezahlen, egal wie viele Fernseher, Radios oder Computer vorhanden seien. Pikant für seine Auftraggeber: Kirchhof kommt auch zu dem Schluss, dass in diesem System der Verzicht auf Werbung ratsam wäre. Er bezeichnete einen solchen Schritt als "Chance" für die Öffentlich-Rechtlichen. Vertreter von ARD und ZDF sagten aber, in diesem Punkt gebe es einen Dissens.

Die Haushaltsabgabe sei jedenfalls verfassungs-, europa- und abgabenrechtlich zulässig und wünschenswert, so Kirchhof. Unternehmen sollten eine Betriebsstättenabgabe bezahlen, die sich nach der Zahl der Mitarbeiter richte. Kirchhof betont in dem Gutachten, dass die neue Abgabe so zu bemessen sei, dass sie der bisher gewohnten Last entspreche. Die Rundfunkgebühr, die bisher davon abhängig gemacht wurde, ob der Gebührenzahler ein Rundfunkempfangsgerät besitzt, beträgt zurzeit 17,98 Euro pro Monat.

Die Ministerpräsidenten der Länder wollen sich im Juni darüber verständigen, wie die Rundfunkgebühr künftig erhoben werden soll. In einer Sondersitzung der Ministerpräsidentenkonferenz am 9. Juni 2010 soll es eine Grundsatzentscheidung geben.

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) und der Vorsitzende der SPD-Medienkommission, Marc Jan Eumann, begrüßten die Vorschläge Kirchhofs bereits. Carstensen und der schleswig-holsteinische Landtag hatten die Einführung eines geräteunabhängigen Rundfunkbeitrags gefordert. Eumann sagte, eine ausschließlich gerätebezogene Rundfunkgebühr werde den Anforderungen einer modernen Kommunikationsgesellschaft nicht mehr gerecht. Der Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Anstalten müsse jedoch durch die neue Rundfunkgebühr gedeckt sein: "An der bisherigen Beteiligung der Wirtschaft mit fast einem Zehntel des Gebührenaufkommens muss festgehalten werden." Die Anstalten erhalten jedes Jahr etwa 7,3 Milliarden Euro von den Gebührenzahlern. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) soll in veränderter Form fortbestehen.