Mannheim. Wer Mitglied einer der beiden großen Kirchen in Deutschland bleiben will, muss weiter Kirchensteuer zahlen. Ein reiner "Kirchensteuer-Austritt" sei nicht statthaft, entschied der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim.

Die Richter hoben damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg auf. Dort hatte sich der katholische Kirchenrechts-Professor Hartmut Zapp in erster Instanz durchgesetzt. Der Jurist wollte nur aus der Kirche als Institution austreten, aber Mitglied der Glaubensgemeinschaft bleiben. Er argumentierte, es dürfe nicht sein, dass der Staat für die Kirche die Steuern eintreibe.

Der Verwaltungsgerichtshof schmetterte diesen Einwand ab - und ließ auch keine Revision zu (Az.: 1 S 1953/09). Das Erzbistum Freiburg begrüßte die Klarstellung. So wie man nicht ein bisschen schwanger sein könne, könne man auch nicht "ein bisschen aus der Kirche austreten".