Hamburg. Die Auseinandersetzung über die umstrittene Gesichtserkennung im sozialen Netzwerk Facebook hat sich etwas entspannt. Nachdem sich das Internetunternehmen zu Gesprächen mit Irlands Datenschutzbehörde bereit erklärt hatte, stoppte Hamburgs oberster Datenschützer Johannes Caspar ein derzeit laufendes Verfahren - zumindest vorerst. Wie die Senatskanzlei gestern mitteilte, will Caspar nun zunächst die Ergebnisse der Gespräche mit der irischen Behörde abwarten. Der Datenschützer sagte: "Ich werte den uns gegenüber geäußerten Willen von Facebook, die europäischen Vorgaben bei der Nutzung biometrischer Daten umsetzen zu wollen, als positives Signal."

Die Hamburger Datenschutzaufsicht hält die im Juni 2011 eingeführte automatische Gesichtserkennung auf Facebook für unzulässig. Da bislang keine Einigung mit dem kürzlich an die Börse gegangenen US-Unternehmen erzielt werden konnte, leitete die Behörde Ende vergangenen Jahres ein formales Verfahren ein. Ziel ist es, die Umsetzung der gesetzlichen Datenschutzanforderungen per Verfügung durchzusetzen. Dieses Verfahren hat Caspar angesichts der Gesprächsbereitschaft von Facebook nun unterbrochen. "Für die Entscheidung des Fortgangs unseres Verfahrens ist von maßgeblicher Bedeutung, ob Facebook seinen Nutzerinnen und Nutzern mehr Einflussnahme auf die Art des Umgangs mit deren Daten gewährt", sagte Caspar. "Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir das nunmehr angehaltene Verfahren unverzüglich mit dem Erlass der Anordnung fortsetzen", drohte der Datenschützer.

Hintergrund des Streits ist eine Funktion, mit der Facebook von eingestellten Fotos biometrische Daten der Mitglieder speichert. Später können Fotos dann vom System erkannt und sofort dem jeweiligen Benutzer zugeordnet werden. Davon verspricht sich das Unternehmen eine weitere Verbesserung der Kontaktmöglichkeiten seiner Nutzer.

Der US-Konzern beharrt darauf, dass seine juristische Vertretung in Europa in Dublin liegt. Deshalb gelte für Facebook das - deutlich laxere - irische Datenschutzrecht.