Brüssel. Steht deutsches Recht über EU-Recht oder umgekehrt? Das ist der Kern des Streits über das Karlsruher Urteil zu Anleihekäufen der EZB vor einem Jahr. Die EU-Kommission fasst nach.

Ein Jahr nach dem umstrittenen Verfassungsurteil zur Europäischen Zentralbank bereitet die EU-Kommission ein Verfahren gegen Deutschland wegen Verletzung von europäischem Recht vor.

Die Entscheidung der Kommission werde für Mittwoch erwartet, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur in Brüssel aus EU-Kreisen. Anlass ist, dass sich das Bundesverfassungsgericht im Streit über EZB-Anleihekäufe über ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs hinweggesetzt hatte. Die EU-Kommission sieht dies als gefährlichen Präzedenzfall.

Nach dem offiziellen Start eines Vertragsverletzungsverfahrens hat Deutschland zunächst einige Monate Zeit, schriftlich auf die Bedenken der EU-Kommission zu reagieren. Sollten die Sorgen der Behörde im Laufe des Verfahrens nicht ausgeräumt werden, könnte sie Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Die EU-Kommission ist in der Staatengemeinschaft für die Überwachung von EU-Recht zuständig.

Waren Verkäufe verhältnißmäßig?

Die Verfassungsrichter argumentierten hingegen, die Notenbank habe mit dem 2015 gestarteten Programm ihr Mandat für die Geldpolitik überspannt. Bundesregierung und Bundestag sollten darauf hinwirken, dass Europas Währungshüter nachträglich prüfen, ob die Käufe verhältnismäßig sind. Mittlerweile haben Bundesregierung und Bundestag das Verfassungsurteil umgesetzt, wie das Gericht in einem Beschluss von Ende April feststellte.

Für die EU-Kommission ist die Sache damit aber nicht erledigt, weil der rechtliche Grundkonflikt nicht ausgeräumt wurde. Verhandlungen der Brüsseler Behörde mit Berlin brachten nach dpa-Informationen ebenfalls kein Einvernehmen.

Von der Leyen: "Ich nehme diese Sache sehr ernst"

EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen hatte bereits kurz nach dem Urteil angekündigt, ein Verfahren gegen Deutschland zu prüfen. Damals bestand vor allem die Sorge, andere Länder könnten sich ein Beispiel am Vorgehen der deutschen Verfassungsrichter nehmen und künftig ebenfalls EuGH-Urteile ignorieren.

"Ich nehme diese Sache sehr ernst", betonte von der Leyen im Mai 2020. Sie argumentierte, dass es drei Grundprinzipien gebe: Die Währungspolitik sei allein Sache der EU; EU-Recht habe Vorrang vor nationalem Recht; EuGH-Urteile seien für nationale Gerichte bindend. "Das letzte Wort zu EU-Recht wird immer in Luxemburg gesprochen. Nirgendwo sonst."

Tatsächlich gibt es inzwischen einen neuen rechtlichen Konflikt der EU-Kommission mit Polen. Der EuGH hat das Land in einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Förderung von Braunkohle im Tagebau Turow zu stoppen. Die polnische Regierung hat hingegen angekündigt, sich darüber hinwegzusetzen und den Kohleabbau fortzusetzen.

Der Grünen-Europaabgeordnete Sven Giegold erklärte, ein Vertragsverletzungsverfahren sei der geeignete Weg, den rechtlichen Konflikt zu lösen. "Es geht darum, die europäische Rechtsgemeinschaft zu sichern", betonte Giegold. "Wenn die nationalen Höchstgerichte in einen Wettstreit mit dem Europäischen Gerichtshof treten, wird die europäische Rechtsordnung zum Flickenteppich."

Der CSU-Europapolitiker Markus Ferber äußerte Unverständnis über das erwartete Verfahren gegen Deutschland. Bundesregierung und Bundestag hätten sich "bemüht, ein schwieriges Urteil des Bundesverfassungsgerichts klug umzusetzen", meinte Ferber. "Ich frage mich ernsthaft, wem ein solches Vertragsverletzungsverfahren helfen soll und welche Ziele die Kommission hier verfolgt." Es gebe keinen Grund für Prinzipienreiterei.

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