Berlin. Nun machten es die Vereinten Nationen offiziell: Sie sehen Julian Assange willkürlich inhaftiert. Die Briten weisen die Vorwürfe zurück.

UN-Rechtsexperten haben die jahrelange Botschaftszuflucht des Wikileaks-Gründers Julian Assange in London als Freiheitsberaubung und eine Form der willkürlichen Haft eingestuft. Verantwortlich dafür seien die juristischen Aktionen Schwedens und Großbritanniens, erklärte die unabhängige Arbeitsgruppe zum Thema willkürliche Inhaftierungen (WGAD) am Freitag in Genf.

Die Arbeitsgruppe „sieht die verschiedenen Formen der Freiheitsberaubung, denen Julian Assange ausgesetzt wurde, als eine Form der willkürlichen Inhaftierung an“, erklärte deren Vorsitzende, der südkoreanischen Experten für internationales Recht Seong-Phil Hong.

UN fordern Entschädigung für Assange

Die Experten riefen die Regierungen beider Länder auf, dafür zu sorgen, dass Assange sich frei bewegen kann. Zudem müsse er für die erzwungene Zuflucht in der Botschaft Ecuadors seit Juni 2012 sowie zuvor eine Haftzeit und Hausarrest seit Dezember 2010 entschädigt werden, heißt es in einer UN-Mitteilung zum Gutachten der Juristengruppe.

Großbritannien wehrte sich bereits gegen eine Stellungnahme der UN. „Julian Assange ist im Vereinigten Königreich nie willkürlich verhaftet worden“, sagte ein Sprecher des britischen Außenministeriums am Freitag der „BBC“. Das britische Außenministerium erklärte weiter, die Arbeitsgruppe ignoriere Fakten und Schutzmaßnahmen des britischen Rechtssystems. Assange verhindere „freiwillig seine rechtmäßige Verhaftung, indem er sich entschlossen hat, in der ecuadorianischen Botschaft zu bleiben“. Die schwedische Regierung erklärte, Assange könne die Botschaft jederzeit verlassen und werde seiner Freiheitsrechte nicht beraubt.

Seit 2012 in der ecuadorianischen Botschaft

Der 44 Jahre alte Australier hatte 2014 bei der WGAD Beschwerde eingelegt und geltend gemacht, er sei „willkürlich inhaftiert“, da er die Botschaft Ecuadors in London nicht verlassen könne, ohne umgehend festgenommen zu werden. Assange sitzt seit dreieinhalb Jahren dort im Exil. Wegen eines Vergewaltigungsvorwurfs in Schweden liegt ein europäische Haftbefehl gegen ihn vor. Außerdem droht dem Whistleblower, der maßgeblich an der Veröffentlichung geheimer US-Dokumente auf der Plattform Wikileaks beteiligt war, möglicherweise lebenslange Haft in den USA.

Unabhängig von der Bewertung der UN-Experten sehen sich Polizei und Behörden in Großbritannien laut verschiedener Medienberichte weiterhin in der Pflicht, Assange festzunehmen und an Schweden ausliefern. Schließlich sei die Einschätzung der UN-Kommission rechtlich nicht bindend. (dpa)