Wien. Österreich hat beschlossen, die Anzahl jährlicher Asylanträge zu beschränken. Bis 2019 will das Land 130.000 Flüchtlinge aufnehmen.

Österreichs Regierung hat eine Obergrenze für Flüchtlinge beschlossen. Angesichts der begrenzten praktischen Möglichkeiten des Landes und dem Scheitern der EU-Pläne müsse Österreich nationale Maßnahmen ergreifen, sagte Bundeskanzler Werner Faymann am Mittwoch in Wien. Bis 2019 sollen insgesamt knapp 130.000 Flüchtlinge aufgenommen werden, was etwa 1,5 Prozent der Bevölkerung entspricht. Unklar ist noch, was beim Erreichen der Obergrenze geschieht.

In den kommenden Jahren sollen stufenweise weniger Flüchtlinge aufgenommen werden. Die Regierung einigte sich dafür bei einem Gipfeltreffen mit Vertretern von Ländern und Kommunen am Mittwoch auf die Einführung von jährlichen Richtwerten. In diesem Jahr sollen maximal 37.500 Menschen aufgenommen werden, im kommenden Jahr 35.000. 2018 liegt die Grenze bei 30.000 Asylbewerbern, 2019 schließlich bei 25.000.

Faymann nennt Obergrenze „Notlösung“

Grund für die Entscheidung ist das Scheitern der EU beim Bemühen um eine europaweite Verteilung von Flüchtlingen. „Wir machen es uns nicht leicht“, sagte Faymann. Die nationale Entscheidung sei eine Notlösung. Besser wäre es, auf internationaler Ebene die Fluchtursachen zu bekämpfen. Auch Vizekanzler Reinhold Mitterlehner betonte, Österreich würde eine europäische Lösung bevorzugen: „Nachdem diese Maßnahmen aber dauern, sehen wir uns gezwungen, nationale Maßnahmen vorzubereiten.“

Die große Zahl der Asylbewerber überfordere das System und die praktischen und organisatorischen Möglichkeiten des Landes, sagte Mitterlehner. 2015 stellten rund 85.000 Menschen einen Asylantrag in Österreich. „Noch ein Jahr wie 2015 können wir nicht bewältigen“, sagte Wilfried Haslauer, der Landeshauptmann des Bundeslandes Salzburg nach dem Asylgipfel: „Es gibt eine Grenze des Faktischen.“ Die Obergrenze schaffe nun Planbarkeit für die Länder und Kommunen, um beispielsweise Wohnungen, Schul- und Ausbildungsplätze bereitzustellen.

Wartezonen im Grenzgebiet?

Offen bleibt, was geschieht, wenn die jährliche Obergrenze erreicht ist. Kanzler Faymann sagte dazu am Mittwoch, man werde juristische Gutachten in Auftrag geben, um verschiedene Möglichkeiten zu prüfen. Zuvor hatten Medien berichtet, die Regierung denke darüber nach, Asylanträge eine Zeit lang nicht mehr zu bearbeiten und Wartezonen im Grenzgebiet einzuführen.

Mit dem Beschluss hofft die Regierung, den Druck auf die EU zu erhöhen und Österreich als Zielland für Flüchtlinge weniger attraktiv zu machen. Teil des Beschlusses ist außerdem, die Grenzkontrollen zu verstärken. An der österreichisch-slowenischen Grenze begann am Mittwoch bereits der Probebetrieb des sogenannten Grenzmanagements: Am Grenzübergang Spielfeld werden Flüchtlinge zukünftig einzeln kontrolliert. Danach wird einem Bericht des ORF zufolge überprüft, ob sie nach Österreich einreisen dürfen oder zurück nach Slowenien geschickt werden. Spielfeld soll ab Februar als einziger Grenzübertritt für Flüchtlinge geöffnet bleiben.

Berlin hält sich zu Wiener Beschluss bedeckt

Die Bundesregierung hält sich zu den Plänen Österreichs für eine Begrenzung der Asylbewerberzahlen bedeckt. Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) wollte sich am Mittwoch in Berlin nicht näher zu den Folgen des Wiener Beschlusses äußern. „Welche Auswirkungen sich irgendwann möglicherweise ergeben, das werden wir dann beurteilen, wenn es soweit ist.“

Nach seiner Kenntnis handele es sich bei den österreichischen Plänen nicht um eine Obergrenze, sondern um eine Richtgröße. „Das ist etwas anderes.“ Auch wolle Wien noch weitere rechtliche Gutachten einholen. „Das alles wird man abwarten müssen“, sagte Altmaier, der auch Flüchtlingskoordinator der Bundesregierung ist. (epd/dpa)