Straßburg. Flüchtlinge, die über Italien in ein anderes EU-Land gereist sind, dürfen zur Bearbeitung ihres Asylantrags nach Italien abgeschoben werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies die Klage eines Mannes ab, der sich gegen seine Überstellung aus Holland in das Mittelmeerland gewehrt hatte. Er hatte argumentiert, dass die Versorgung von Asylsuchenden in Italien sehr schlecht sei und ihm nach einem möglicherweise unfairen Asylverfahren die Abschiebung nach Somalia drohe.