Gerichtshof erklärt Einstufung der Hamas als Terrorgruppe für rechtswidrig

Brüssel. Das EU-Parlament ist dem Beispiel mehrerer Mitgliedstaaten gefolgt und hat am Mittwoch die Anerkennung eines eigenständigen Staates Palästina befürwortet. Der Vollzug soll jedoch an Fortschritte bei den Verhandlungen zwischen Israel und den Palästinensern geknüpft werden. Die Entschließung hat keine unmittelbare Auswirkung, weil völkerrechtliche Anerkennung von Staaten die Sache der einzelnen EU-Länder ist. Mehr als 150 der 193 Uno-Länder haben die Eigenstaatlichkeit Palästinas anerkannt. Deutschland gehört nicht dazu.

Dennoch galt die Stellungnahme des Parlaments als politisch heikel. Die Straßburger Volksvertretung steht zwar in ihrer großen Mehrheit hinter einer „Zwei-Staaten-Lösung“, also der friedlichen Nachbarschaft eines israelischen und eines palästinensischen Staatswesens. Die Meinungen – in Straßburg wie in den nationalen Hauptstädten – gehen aber auseinander, wie man dem Ziel näher kommt. Sozialdemokraten und Grüne befürworten eher eine sofortige Anerkennung. Christdemokraten und Liberale wollen das von einer Verständigung zwischen Israel und den Palästinensern abhängig machen.

Die nun gefundene Kompromissformel lautet: „Das Europäische Parlament unterstützt im Prinzip die Anerkennung der Eigenstaatlichkeit Palästinas und die Zwei-Staaten-Lösung und vertritt die Auffassung, dass dies Hand in Hand gehen soll mit Friedensgesprächen, die beschleunigt werden sollen.“ Zugleich verurteilten die Abgeordneten Terrorismus und Gewalt und bekräftigten die EU-Auffassung, dass die Besiedlung palästinensischer Gebiete durch Israel „nach internationalem Recht illegal“ sei.

Hamas hat weiter keinen Zugriff auf gesperrte Konten in Europa

Laut einem am Mittwoch ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) darf die EU die radikal-islamische Palästinenserorganisation Hamas ohne ein neues Verfahren nicht mehr auf ihrer Terrorliste führen. Das Gericht erklärte die Beschlüsse der EU-Staaten wegen Verfahrensfehlern für nichtig. Ein Hamas-Führer bezeichnete das Urteil als „Sieg für das palästinensische Volk“ und rief die 28 Staats- und Regierungschefs auf, ihre Position zu ändern.

Das Gericht betonte aber, die Entscheidung bedeute nicht, dass die Hamas keine Terrororganisation sei. Die im Gazastreifen herrschende Gruppe hat auch weiter keinen Zugriff auf gesperrte Konten in EU-Staaten. Eine Sprecherin der Kommission bekräftigte, die EU betrachte die Hamas weiter als Terrororganisation, da ihre Klage nur wegen angeblicher Verfahrensfehler erfolgreich gewesen sei. Die EU werde prüfen, ob sie Rechtsmittel einlege oder ihre Beschlüsse überarbeite.