Zweites Urteil binnen weniger Tage wegen der Zerschlagung des Erdölkonzerns

Straßburg. Zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage ist Moskau von einem internationalen Gericht wegen der Zerschlagung des Erdölkonzerns Yukos zu Schadenersatzzahlungen verurteilt worden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sprach ehemaligen Aktionären am Donnerstag Entschädigungen von fast 1,9 Milliarden Euro zu. Die Straßburger Richter bleiben damit aber weit hinter dem Ständigen Schiedsgerichtshof in Den Haag zurück, der Moskau zu einer Rekordzahlung von 37,2 Milliarden Euro verurteilt hatte.

Die Anwälte der 2007 zerschlagenen Yukos Oil Company hatten in Straßburg im Namen von rund 55.000 ehemaligen Aktionären Schadenersatz in Höhe von fast 38 Milliarden Euro gefordert. Sie machten geltend, Moskau habe mit einem in aller Eile durchgepeitschten Gerichtsverfahren, überzogenen Steuernachforderungen und Strafgeldern aus politischen Motiven eine „versteckte Verstaatlichung“ des Konzern betrieben. In einem ersten Urteil hatte der Gerichtshof für Menschenrechte diesen Vorwurf 2011 zurückgewiesen, den Klägern aber in einigen anderen Punkten recht gegeben.

Nun sah es das Gericht als erwiesen an, dass gegen Yukos erhobene Steuernachforderungen aus den Jahren 2000 und 2001 „illegal“ waren. Außerdem rügte es die Berechnung der Strafgelder als unverhältnismäßig. Der Gerichtshof berechnete einen Schaden von knapp 1,9 Milliarden Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten können dagegen binnen drei Monaten Einspruch einlegen.

Die russische Regierung kritisierte das Urteil. Es sei „kein Beispiel für eine gerechte und unparteiische“ Prüfung der Fakten, heißt es in einer Stellungnahme. Gegen den in Den Haag angeordneten Rekordschadenersatz hatte Moskau Einspruch angekündigt.