Mailand. Ein italienisches Berufungsgericht hat am Freitag das Urteil im sogenannten Bunga-Bunga-Verfahren um Sexvorwürfe gegen den früheren Ministerpräsidenten aufgehoben. Berlusconi, der am Freitag seinen wöchentlichen Sozialdienst in einem Seniorenzentrum bei Mailand leistete, zeigte sich erleichtert. Die Staatsanwaltschaft kann die Entscheidung des Berufungsgerichts aber anfechten und vor das höchste italienische Strafgericht bringen.

Dem 77-Jährigen war vorgeworfen worden, bei den angeblich wilden „Bunga-Bunga-Partys“ in seiner Villa Sex mit minderjährigen Prostituierten gehabt zu haben. In erster Instanz war der dreimalige Regierungschef im Juni 2013 zu sieben Jahren Haft und einem lebenslangen Verbot zur Ausübung öffentlicher Ämter verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Berufungsprozess eine Bestätigung des Urteils gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die heute 21 Jahre alte Marokkanerin Karima El Mahroug, genannt Ruby. Mit ihr soll Berlusconi Sex gegen Geld gehabt haben. Er bezeichnet sich als unschuldig. Im August 2013 war Berlusconi in einem anderen Prozess zu vier Jahren Haft verurteilt worden, die Strafe wurde später jedoch deutlich reduziert.