Luxemburg. Firmen sollen rechtliche Unterschiede in den EU-Ländern künftig nicht mehr zur Steuervermeidung nutzen können. Die EU-Finanzminister einigten sich am Freitag auf Änderungen der Richtlinie für Mutter-Tochter-Gesellschaften, um Steuerflucht, aber auch Doppelbesteuerung zu verhindern. Experten zufolge ändert sich für deutsche Firmen nur wenig, weil die EU-Vorschläge zu großen Teilen dem deutschen Steuer- und Gesellschaftsrecht entlehnt sind.