Die Wahl zum EU-Parlamentist nach Ansicht von Staatsrechtlern wegen unzulässiger Doppelabstimmungen womöglich verfassungswidrig gewesen. Sollte eine Prüfung ergeben, dass millionenfach doppelt abgestimmt worden sein könnte, „könnte dies zur Ungültigkeit der Wahl führen“, sagte der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, dem „Spiegel“. „Die Legitimität der gesamten Europawahl steht infrage“, sagte der Staatsrechtler Josef Isensee. Der Chef des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), bezeichnete die Vorschriften als „rechtlich und politisch untragbar“. Unter anderem hatte „Zeit“-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo, Inhaber eines deutschen und eines italienischen Passes, seine Stimme zweimal abgeben können.