Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland erneut wegen der Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter verurteilt. Die Straßburger Richter gaben einem Pädophilen recht, der bis 2001 eine Strafe wegen Kindesmissbrauchs verbüßt hatte und sich seither in der Sicherungsverwahrung im Gefängnis Diez befindet. Der Gerichtshof unterstrich, dass eine Sicherungsverwahrung sich von einer gewöhnlichen Haft deutlich unterscheiden müsse. So müssten etwa psychisch kranke Menschen in einer geeigneten Umgebung wie einer Psychiatrie untergebracht werden (Az.: 7345/12).