Moskau. Das Oberste Gericht Russlands hat die Strafe für den inhaftierten Kremlkritiker Michail Chodorkowski um zwei Monate reduziert. Der frühere Öl-Manager soll damit in einem Jahr – im August 2014 – freikommen, entschieden die Richter in Moskau am Dienstag in einer Berufungsverhandlung. Mit seiner Klage auf sofortige Freilassung scheiterte der Gegner von Kremlchef Wladimir Putin aber. Chodorkowskis Anwälte kündigten nach dem Urteil an, sich an das Präsidium des Obersten Gerichts zu wenden. Der Vater des 50-Jährigen sprach von einer „enttäuschenden Entscheidung“ der Richter.

Mit einer emotionalen Rede hatte Chodorkowski das Gericht aufgefordert, ihn nach fast zehn Jahren Haft freizulassen. Seine Verurteilung in einem zweiten Prozess Ende 2010 wegen Geldwäsche und Unterschlagung sei konstruiert gewesen, sagte der frühere Chef des inzwischen zerschlagenen Öl-Konzerns Yukos. Er war der Verhandlung per Video aus einem Straflager nahe der Grenze zu Finnland zugeschaltet. Chodorkowskis Mithäftling Platon Lebedew soll im Mai 2014 freikommen, ebenfalls zwei Monate früher, entschied das Gericht.

Die russische Justiz hatte in der Vergangenheit die Haftstrafen mehrfach verkürzt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte vor Kurzem entschieden, dass Russland Chodorkowski und Lebedew in einem ersten Prozess 2005 unfair behandelt habe. Allerdings erkannten die Straßburger Richter keine Willkür.

In Reaktion auf das Straßburger Urteil hatte die Bundesregierung die sofortige Freilassung Chodorkowskis und Lebedews gefordert. Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, sagte, Russland müsse seinen Verpflichtungen als Mitglied des Europarates nachkommen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe erneut festgestellt, dass Chodorkowski und Lebedew in Russland kein rechtsstaatliches Verfahren bekommen hätten.