Künftig gelten internationale Standards. Lebenslange Haftstrafe wird abgeschafft

Vatikanstadt. Der Vatikan passt seine zivile Strafgesetzgebung zum Schutz von Minderjährigen und zur Ahndung von Geldwäsche und Korruption internationalen Standards an. Wie der Vatikan am Donnerstag mitteilte, sind etwa sexuelle Gewalt gegen Kinder sowie Produktion und Besitz von Kinderpornografie künftig eigene Straftatbestände. Als Reaktion auf die „VatiLeaks“-Affäre ist auch die Verbreitung vertraulicher Dokumente als Delikt in das Gesetzeswerk eingefügt worden.

Zudem schafft der Vatikanstaat die lebenslange Haftstrafe ab. Das höchste Strafmaß beträgt künftig 30 bis 35 Jahre Gefängnis. Das überarbeitete Strafrecht soll am 1. September in Kraft treten. Die Reform sei notwendig geworden, weil der Vatikan in den vergangenen Jahren zahlreichen internationalen Abkommen beigetreten sei, sagte der Vorsitzende des vatikanischen Gerichtshofs, Giuseppe Dalla Torre, bei deren Vorstellung im Vatikan. Papst Franziskus weitete auch die Kooperation mit anderen Staaten bei der Bekämpfung von Steuerbetrug und Korruption und bei der Bekämpfung von Terrorismus aus. Er setzte damit die von seinem Vorgänger Benedikt XVI. eingeleiteten Reformen fort, um den Kirchenstaat in Einklang mit dem Völkerrecht zu bringen.

Vatikansprecher kündigt weitere Gesetze zur Geldwäsche an

Die neuen Straftatbestände seien zwar auch bislang schon vom vatikanischen Strafrecht erfasst, erläuterte Dalla Torre. Ihre ausdrückliche Nennung erleichtere jedoch die Strafverfolgung. Für Geldwäsche und Korruption können künftig wie in vielen anderen Ländern auch juristische Personen haftbar gemacht werden, so der italienische Rechtslehrer. Dies gelte für alle vatikanischen Einrichtungen. So könnte zum Beispiel die Vatikanbank IOR haftbar gemacht werden, erläuterte Dalla Torre. Vatikansprecher Federico Lombardi kündigte an, dass weitere Gesetze zur wirksameren Bekämpfung von Geldwäsche vorbereitet würden.

Das geltende vatikanische Strafrecht entspricht bis heute im Wesentlichen dem alten italienischen Strafrecht von 1889, dem sogenannten Codice Zanardelli. Dieses stark von den liberalen Vorstellungen des 19. Jahrhunderts geprägte Gesetzeswerk hatte der Vatikanstaat bei seiner Gründung 1929 übernommen.