Straßburg. Die Regelungen zur Sterbehilfe in der Schweiz sind nach einem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs unzureichend. Nach Auffassung der Richter enthält das Schweizer Recht keine ausreichenden Kriterien dafür, wann die Ausstellung eines Rezepts für ein todbringendes Mittel erlaubt ist.