Straßburg. Die Ukraine hat Oppositionsführerin Julia Timoschenko im Jahr 2011 „ungesetzlich und willkürlich“ in Untersuchungshaft genommen: Zu diesem einstimmigen Urteil kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Die frühere ukrainische Regierungschefin war im August 2011 in Untersuchungshaft genommen und zwei Monate später wegen Amtsmissbrauchs zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. In der Haft ist Julia Timoschenko schwer erkrankt.