Luxemburg. Bei der Verspätung eines Fluges von mehr als drei Stunden haben Passagiere Anrecht auf eine Entschädigung. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Az.: C-581/10 und C-629/10). Eine Ausnahme gebe es nur dann, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände wie Terroranschläge oder schwere Unwetter zurückzuführen sei, die die Airline nicht beeinflussen konnte. Nach Ansicht der Richter müssen Fluglinien Kunden, die ihr Ziel erst mit drei oder mehr Stunden Verspätung erreichen, genauso entschädigen wie Passagiere, deren Flug annulliert wurde. Als Ausgleich sind laut EU-Recht zwischen 250 und 600 Euro vorgesehen.