In der Europäischen Union dürfen ab 2010 Robbenprodukte künftig nicht mehr gehandelt werden. Das haben das EU-Parlament und die EU-Staaten beschlossen.

Brüssel. Der Handel mit Robbenfellen ist in der Europäischen Union von kommendem Jahr an verboten. Nach dem Europaparlament stimmten am Montag in Brüssel auch die EU-Staaten dem neuen Gesetz zu. Demnach dürfen künftig keine Robbenprodukte mehr in Europa auf den Markt gebracht werden, es sei denn, sie stammen von den arktischen Ureinwohnern Inuit, die keine kommerzielle Robbenjagd betreiben. Das Verbot gilt für sämtliche Robben-Produkte, darunter auch Öle, Häute und Tran, der in Kosmetik oder Medizin verwendet wird. Die Felle werden meist für die Herstellung von Pelzen, Mänteln und Mützen verwendet.

Nach EU-Schätzungen werden jährlich etwa 900.000 Robben getötet. Den wehrlosen und wenig scheuen Tieren wird häufig mit einem speziellen hakenbewehrten Stock der Schädel eingeschlagen. Nach Beobachtung von Tierschützern gelingt dies jedoch oft nicht, und den Robben wird bei lebendigem Leib das Fell abgezogen.

Vor allem Kanada macht Jagd auf die Tiere. Auch in Grönland und Namibia werden Robben gejagt. Die kanadischen Robbenfellimporte in die EU haben einen Wert von etwa 4,2 Millionen Euro pro Jahr, wobei 2006 die zwei wichtigsten Importländer Dänemark und Italien waren. In Deutschland schwankt nach Angaben des Internationalen Tierschutzfonds IFAW der Umsatz mit Robbenprodukten zwischen 200.000 und einer Million Euro pro Jahr.

Dänemark, Österreich und Rumänien hätten sich der Stimme enthalten, teilten EU-Diplomaten mit. Da mehrere EU-Staaten - darunter Deutschland – ähnliche Verbote auf den Weg gebracht oder bereits beschlossen hätten, sollten die einheitlichen EU-Regeln Verzerrungen im Binnenmarkt vermeiden, hieß es.