Brüssel. Die EU-Kommission will verhindern, dass bei grenzüberschreitenden Erbschaftsfällen das Erbe wegen der Besteuerung in gleich mehreren Ländern fast völlig aufgefressen wird. Nach den gestern in Brüssel vorgestellten Plänen sollen Erbende künftig nicht mehr als den Höchstsatz eines der Länder zahlen müssen, in denen entweder der Erbe wohnt, der Verstorbene wohnte oder sich das vererbte Eigentum befindet.