Straßburg. Deutschland hat bei der Klärung von Nachlass-Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus und der DDR-Zeit Fehler begangen. Das stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg fest. Die Richter verurteilten Deutschland wegen Verletzung des "Schutzes des Eigentums". Sie gaben einer neunköpfigen Erbengemeinschaft recht, die Ansprüche auf mehrere Grundstücke in Potsdam-Babelsberg erhebt. Die Bundesregierung hatte sich selbst als rechtmäßige Besitzerin gesehen (Az.: 5631/05).