Brüssel. Türkische Staatsbürger genießen in Deutschland nicht denselben Schutz vor Ausweisung wie Bürger aus EU-Mitgliedsländern. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil bekräftigt. Die Richter entschieden zuungunsten eines in der Bundesrepublik geborenen Türken, der jahrelang durch Drogenkonsum, Diebstähle und gewalttätige Übergriffe aufgefallen war. Die deutschen Behörden wollen ihn wegen schwerer Gefahr für die öffentliche Ordnung ausweisen (Az.: C-371/08).