Warschau. Erstmals hat ein Gericht im postkommunistischen Polen über die Verhängung des Kriegszustandes vor 30 Jahren entschieden. Die nach dem Solidarnosc-Aufstand von 1980 am 13. Dezember 1981 erlassenen Kriegsrechtsdekrete hätten gegen die geltende Verfassung der Volksrepublik Polen verstoßen, urteilte ein Warschauer Gericht.