Menschenrechts-Richter: Prozess gegen Kreml-Gegner war nicht politisch

Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht hinter dem Prozess gegen den früheren russischen Geschäftsmann Michail Chodorkowski keine politischen Motive. Entsprechende Vorwürfe des inhaftierten Kreml-Kritikers ließen sich nicht ausreichend beweisen, urteilten die Straßburger Richter gestern. Sie stellten allerdings eine Reihe anderer Menschenrechtsverletzungen fest. Menschenrechtler kritisierten das Straßburger Urteil. Der erste Moskauer Prozess gegen Chodorkowski sei "ohne jede Frage" und "ganz offensichtlich" politisch motiviert gewesen, sagte die Moskauer Chefin der Organisation Human Rights Watch, Tatjana Lokschina.

Chodorkowski, einst schwerreicher Großaktionär des russischen Ölkonzerns Yukos, war 2003 verhaftet worden. In zwei Verfahren wurde er zu insgesamt 13 Jahren Haft verurteilt. Die russische Justiz warf ihm dabei unter anderem Steuerhinterziehung, Betrug und Geldwäsche vor. Die anfänglichen Verdachtsmomente seien durchaus begründet gewesen, erläuterten nun die Straßburger Richter. Es sei richtig, dass die Behörden ihnen nachgegangen seien, selbst wenn Chodorkowskis politische und wirtschaftliche Gegner davon profitiert hätten.

Gleichwohl stellte das Menschenrechtsgericht eine Reihe schwerer Mängel in den Gerichtsverfahren fest. Sie betreffen das "Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung" sowie das "Recht auf Freiheit und Sicherheit" der Europäischen Menschenrechtskonvention. Neben dem Käfig im Gerichtssaal, in dem Chodorkowski vorgeführt worden war, kritisierten die Richter in dem einstimmig gefällten Urteil auch Missstände in der Untersuchungshaft. Als illegal betrachten die Richter auch die Umstände der Festnahme des Geschäftsmanns, die Dauer seiner Untersuchungshaft und Verfahrensmängel im Zusammenhang mit der Untersuchungshaft. Der russische Staat muss Chodorkowski nun rund 25 000 Euro Schmerzensgeld und Prozesskosten zahlen.