Saarbrücken. In saarländischen Gaststätten gilt ab sofort absolutes Rauchverbot. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes erklärte das Nichtraucherschutzgesetz der "Jamaika"-Koalition vom Februar 2010 für verfassungskonform und wies die Verfassungsbeschwerden mehrerer Wirte zurück (Az.: LV 3/10; 4/10, 6/19).

Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit dem Vorrang des Gesundheitsschutzes gegenüber den Freiheitsrechten von Rauchern und Gastwirten. Bisher galten Ausnahmen für kleine Kneipen mit eingeschränktem Speiseangebot. Eine Übergangsregelung gilt bis zum 1. Dezember für Gaststätten, die zwischen November 2007 und November 2009 Nebenräume für Raucher eingerichtet haben.