Im Rubygate-Prozess gegen Italiens Premier ist die Beweislage erdrückend

Rom. Silvio Berlusconi verfolgte "offensichtlich das Ziel", das Bekanntwerden seiner Beziehung zu Karima "Ruby" al-Mahroug zu verschleiern, als er in der Nacht zum 28. Mai 2010 die Polizeibehörden in Mailand telefonisch anwies, die 17-jährige aus ihrer Haft zu entlassen. Mit diesen Sätzen begründet die zuständige Richterin Cristina di Censo ihre Entscheidung vom Dienstag, in der als "Rubygate" bekannten Affäre ein Schnellverfahren gegen den italienischen Premier zuzulassen. Dem 74-Jährigen werden Amtsmissbrauch sowie Sex mit einer Minderjährigen zur Last gelegt. Ihm drohen bis zu 15 Jahre Haft.

In dem 27-seitigen Schriftstück, aus dem gestern Details bekannt wurden, sieht es di Censo als "erwiesen" an, dass Berlusconi an besagtem Abend "ohne jede institutionelle Berechtigung" Druck auf den zuständigen Polizeichef ausübte. Insofern liege eine "eindeutige Beweislage" vor, die in Italien (wie auch in Deutschland) notwendig ist, um ein Schnellverfahren zu ermöglichen.

Laut italienischen Medien beharren Berlusconis Anwälte bislang auf ihrer Argumentation, Berlusconi habe mit seiner Telefonaktion "die Beziehungen mit Ägypten retten" wollen, da er irrtümlich geglaubt habe, "Ruby" sei eine Enkelin des damaligen ägyptischen Staatschefs Mubarak. Diese Aussagen wies die Richterin als "offenbar widersprüchlich zur Logik der Ereignisse" zurück. An dem laut Richterin detailliert dokumentierten Abend sei es Berlusconi "nachweislich um das Mädchen gegangen, nicht um die Wahrung europäischer Interessen". Der international mit Spannung erwartete Prozess soll am 6. April beginnen.