Der französische Regierungschef Fillon ließ sich von Ägyptens-Staatschef Mubarak zu einem Urlaub einladen. Die Opposition fordert Rücktritt.

Paris. Frankreichs Regierung hat mit einer erneuten "Ferien-Affäre" zu kämpfen. Nachdem Außenministerin Michèle Alliot-Marie einräumte, im Privatjet eines Vertrauten von Tunesiens gestürztem Präsidenten geflogen zu sein, bestätigte nun auch Regierungschef François Fillon von Ägyptens Staatschef Husni Mubarak zu einem Weihnachtsurlaub eingeladen worden zu sein.

Fillon und seine Familie verbrachten vom 26. Dezember bis zum 2. Januar ihren Urlaub im Ferienort Assuan. Mit dem Eingeständnis reagiert Fillon auf eine Enthüllungsgeschichte in der Wochenzeitung "Canard Enchaîné". Der Premierminister gab zu, auch eine Bootstour auf dem Nil von dem autoritären Staatschef angenommen zu haben.

Fillon erklärte weiterhin, er habe Mubarak am 30. Dezember in Assuan getroffen. Der Regierungschef legte Wert darauf, dass zu diesem Zeitpunkt die Massenproteste gegen den ägyptischen Staatschef noch nicht begonnen hätten. Seit zwei Wochen gehen jeden Tag zehntausende Ägypter auf die Straße und fordern ein Ende der 30-jährigen Herrschaft Mubaraks. Nach Angaben von Menschenrechtlern kamen bei gewalttätigen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften rund 300 Menschen ums Leben.

Fillon steht nun unter scharfer Kritik. Die Parteichefin der oppositionellen Sozialisten, Martine Aubry, zeigte sich am Dienstag „bestürzt“ über den von Mubarak finanzierten Familienurlaub des Regierungschefs. Dies zeige, wie sehr die Regierung den „Sinn für die öffentliche Meinung“ verloren habe. Der sozialistische Fraktionschef Jean-Marc Ayrault sprach von einer „Krise“ auf der höchsten Ebene des Staates. Die Grünen-Abgeordnete Noël Mamère forderte Fillon zum Rücktritt auf.

Die Länder Nordafrikas sind ein beliebtes Ziel für den Winterurlaub der politischen Elite in Paris. Präsident Sarkozy und seine Frau Carla Bruni etwa führte ihr Neujahrs-Trip in den Palast Jnane Lekbir in Marokko, der König Mohammed VI. gehört.