Der WikiLeaks-Gründer will nicht nach Schweden, weil er dort die Rache der USA fürchtet

London. WikiLeaks-Gründer Julian Assange wehrt sich weiter gegen seine Auslieferung von Großbritannien nach Schweden. Assange, der sich in dem skandinavischen Land wegen Vergewaltigungsvorwürfen verantworten soll, drohe ein unfairer Prozess, sagte sein Anwalt Geoffrey Robertson gestern zum Auftakt einer zweitägigen Anhörung. Außerdem bestehe die Gefahr, dass die schwedischen Behörden seinen Mandanten in die USA überstellten, wo er wegen Veröffentlichung geheimer Regierungsdokumente zum Tode verurteilt werden könnte.

Robertson sagte weiter, schwedische Gerichte verhandelten über Sexualdelikte unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Damit würde eine Auslieferung fundamentale Rechte Assanges verletzen. "Wo die Presse aber ausgeschlossen wird, ist ein gerechtes Verfahren nicht möglich, und es besteht die Gefahr einer Rechtsverletzung", so Robertson.

Beim Auslieferungsverfahren will auch ein schwedischer Ex-Oberstaatsanwalt als Entlastungszeuge aussagen. Der Anwalt Sven-Erik Alhem bestätigte in der Zeitung "Expressen", dass er als "sachverständiger Zeuge" vor Gericht auftreten soll. Alhem hat das Vorgehen der schwedischen Justiz gegen Assange kritisiert, weil die erste mit dem Fall befasste Staatsanwältin den Namen des Australiers umgehend an Medien weitergegeben hatte. Auch die unterschiedliche Behandlung durch drei nacheinander zuständige Staatsanwältinnen hält er für unangemessen.

US-Außenministerin Hillary Clinton hatte betont, dass die Regierung alles tun werde, um die Tat zu ahnden. Die zuständigen US-Behörden prüfen derzeit die Möglichkeiten einer Anklage gegen Assange. Für Staatsanwältin Clare Montgomery sind solche Szenarien unbegründet. Selbst wenn die Vereinigten Staaten die Auslieferung beantragen sollten, müsste die britische Justiz erst ihr Einverständnis geben. Im Falle einer Verurteilung drohen Assange in Schweden bis zu vier Jahre Haft. Assange hatte sich im Dezember 2010 den britischen Behörden gestellt. Er wurde auf Kaution freigelassen und steht seitdem unter Hausarrest in einem Landhaus eines Unterstützers.