Ermittlungen gegen Italiens Regierungschef wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch

Hamburg. Die 18-Jährige mit dem selbst verliehenen Namen Ruby Rubacuori ist alles Mögliche - Bauchtänzerin, Kosmetikerin, Zimmermädchen und bei Bedarf willige Begleiterin gegen stattliches Honorar - nur eins ist sie nicht: die Nichte des ägyptischen Staatspräsidenten Husni Mubarak.Dieser, den ägyptischen Dauerherrscher gewiss erleichternde Umstand spielt unversehens eine nicht unerhebliche Rolle in dem tragikomischen Schwank namens italienische Politik.

Denn die notorisch schwer erziehbare Marokkanerin Ruby, damals noch 17 und damit minderjährig, war am 28. Mai vergangenen Jahres auf eine Polizeiwache gebracht worden, nachdem eine aufgebrachte Frau sie beschuldigt haben soll, ihr 3000 Euro und kostbare Uhren entwendet zu haben. Es ist nach italienischen Medienberichten nicht das erste Mal, dass Ruby, die zudem keine gültige Aufenthaltserlaubnis vorweisen kann, wegen Eigentumsdelikten aktenkundig wird.

Doch auf der Wache interveniert eine Vertraute von Ministerpräsident Silvio Berlusconi und holt Ruby ab. Der "Cavaliere" hatte offenbar persönlich bei den Beamten angerufen und angeblich die Geschichte mit der Mubarak-Nichte aufgetischt. Er sei eben ein guter Mensch und immer bereit, jemandem in Not zu helfen, hatte der Multimilliardär danach treuherzig versichert. Die Staatsanwaltschaft in Mailand will die Hilfsbereitschaft des Ministerpräsidenten aber nicht so recht würdigen und ermittelt gegen ihn wegen Amtsmissbrauchs. Nun sind sich Ruby und der Regierungschef durchaus keine Fremden; die ansehnliche Marokkanerin soll zu einem Kreis von jungen Damen gehören, die zu Berlusconis berühmt-berüchtigen Privatfeten in seiner Villa San Martino im lombardischen Arcore geladen wurden, die unter dem Stichwort "Bunga Bunga" weltweit Schlagzeilen gemacht haben. Das wohl aus afrikanischem Sprachgebrauch stammende Wort soll sowohl eine rückwärtige Sexualpraktik als inzwischen auch die liebe Gewohnheit des Berlusconi-Clans bezeichnen, nach den abendlichen Gaumenfreuden zu eher erotischen Freuden überzugehen. Da er "ein furchtbares Leben" habe und "Übermenschliches leiste", benötige er auch ein wenig Entspannung, hatte Silvio Berlusconi um Verständnis gebeten.

Die Zeitung "Il Fatto Quotidiano" zitierte Ruby mit den Worten, sie habe von Berlusconi für ihre diversen Bemühungen bei diesen Besuchen "30 000 Euro in bar", zudem wertvollen Schmuck und Uhren, ein Auto und Designermode erhalten. Sex mit der damals Minderjährigen soll der 74-jährige "Cavaliere" aber nicht gehabt haben. Doch in seinem persönlichen Umfeld ermittelt die Staatsanwaltschaft auch wegen des Verdachts der Förderung der Prostitution. Berlusconis Anwälte bestätigten die Ermittlungen gegen ihren Mandanten, nannten die Vorwürfe aber "absurd und unbegründet". Sie beklagten, die Ermittlungen seien ein "schwerer Eingriff in das Privatleben des Ministerpräsidenten".

Doch der Fall Ruby könnte dem mächtigsten und reichsten Mann Italiens, der sich bislang wie ein Aal jedem Zugriff der Justiz entwinden konnte, am Ende zum Verhängnis werden. Denn die Spielregeln haben sich geändert. Hatte sich Berlusconi im vergangenen Jahr noch über ihm gewogen gemachte Abgeordnete ein Immunitätsgesetz auf den Leib schneidern lassen, um die vielen Vorwürfe der Korruption abprallen zu lassen, so hat die Justiz neuerdings etwas bessere Karten.

Das italienische Verfassungsgericht hatte nämlich am Donnerstag das im März vergangenen Jahres von der konservativen Parlamentsmehrheit beschlossene Immunitätsgesetz zumindest in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Ganz aufgehoben wurde es aber nicht. Bislang sah dieses Gesetz eine Art "Immunitäts-Automatismus" vor - künftig müssen die Richter jedoch sorgfältig prüfen, ob es überhaupt "legitime Hindernisse" für ein Gerichtsverfahren gibt. In Mailand sind derzeit noch zwei Verfahren wegen Korruption und Steuerbetrugs gegen Berlusconi anhängig. 2004 und 2009 hatte das Verfassungsgericht Immunitätsgesetze wieder kassiert, die dieser in Auftrag gegeben hatte. Auch die Entschärfung des 2010 verabschiedeten Gesetzes gibt dem Regierungschef immer noch die Möglichkeit, Verfahren gegen ihn zumindest für 18 Monate zu verschleppen.