Auch Sozialhilfebetrug wird zum Ausweisungsgrund. Regierung fürchtet Konflikt mit EU

Zürich. Ein Jahr nach dem Bauverbot für Minarette haben die Schweizer gestern in einer Volksabstimmung schärfere Regelungen für die Ausweisung straffälliger Ausländer beschlossen. Rund 53 Prozent der Wähler stimmten einer von der nationalkonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) vorgeschlagenen Verfassungsänderung zu, wie eine Hochrechnung des GFS-Forschungsinstituts in Bern und die am späten Nachmittag vorliegenden Ergebnisse aus 23 von insgesamt 26 Kantonen ergaben.

Die SVP-Vorlage sieht die automatische Ausweisung von Ausländern vor, wenn sie wegen bestimmter Straftaten verurteilt werden. Die Liste der Delikte umfasst nicht nur Vergehen wie Mord, Vergewaltigung und Einbruch, sondern auch Sozialhilfebetrug. Abgelehnt wurde ein Gegenvorschlag der Regierung, der zwar ebenfalls auf eine Verschärfung hinauslief, aber auf einen Automatismus verzichten wollte. Maßgebend für die Beurteilung einer Ausweisung sollten im Einzelfall die Schwere einer Tat, die Sicherheit des Landes und auch Menschenrechtsaspekte sein.

Der neue Passus in der Verfassung könnte zu einem Konflikt mit der EU führen. Das Personen-Freizügigkeitsabkommen zwischen der Gemeinschaft und der Schweiz lässt die Ausweisungen von EU-Bürgern nicht ohne Weiteres zu. Ob das Problem mit der EU umschifft werden kann, wird das Gesetz zeigen, das Regierung und Parlament bis spätestens in fünf Jahren auf der Basis des neuen Verfassungsartikels ausarbeiten müssen.

Der SVP-Abgeordnete Ulrich Schlüer forderte, das Gesetz müsse den Volkswillen umsetzten, wie er in der Abstimmung deutlich geworden sei. Auch bei geringen Delikten müsse automatisch ausgewiesen werden.

Eine Initiative der Sozialdemokratischen Partei (SP), die den Kantonen einen Mindeststeuersatz für hohe Einkommen auferlegen sollte, wurde mit 58,5 Prozent der Stimmen abgelehnt. Der SP-Vorschlag sah vor, auf Jahreseinkommen oberhalb von 250 000 Franken (187 000 Euro) landesweit mindestens 22 Prozent Steuern zu erheben.