Luxemburg. Die Namen der Empfänger von EU-Landwirtschaftsbeihilfen dürfen nicht länger veröffentlicht werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht darin eine Verletzung des Datenschutzes und erklärte die entsprechende EU-Verordnung für ungültig. In Deutschland wurden bislang die Namen von Landwirten und die Summe, die sie aus dem Agrartopf erhalten, von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ins Internet gestellt.