Luxemburg. Die Namen der Empfänger von EU-Landwirtschaftsbeihilfen dürfen nicht länger veröffentlicht werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht darin eine Verletzung des Datenschutzes und erklärte die entsprechende EU-Verordnung für ungültig. In Deutschland wurden bislang die Namen von Landwirten und die Summe, die sie aus dem Agrartopf erhalten, von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ins Internet gestellt.
(APD)