Den Haag. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat den sudanesischen Präsidenten Omar al Baschir des Völkermords angeklagt. Das Gericht in Den Haag erließ gegen Al Baschir einen Haftbefehl wegen Völkermords in drei Fällen. Es ist das erste Mal, dass der Strafgerichtshof Anklage wegen Völkermord erhebt. Die Entscheidung wird den diplomatischen Druck auf den Sudan weiter erhöhen.

Im Haftbefehl für Al Baschir steht, dass es "begründeten Anlass gibt zu glauben", dass sudanesische Streitkräfte seit April 2003 versuchten, Völkermord an den in Darfur lebenden Stämmen Fur, Masalit und Zaghawa zu begehen. Die Anklagepunkte lauten auf Tötung, Verursachung von geistigem und körperlichem Leid sowie "das bewusste Herbeiführen von Zuständen, die körperliche Zerstörung einkalkulieren".

IStGH-Chefankläger Moreno Ocampo beschuldigt Al Baschir, 2,5 Millionen Flüchtlinge bestimmter ethnischer Gruppen in Darfur in Lagern "unter Völkermord-Zuständen, wie in einem gigantischen Auschwitz" festzuhalten. Die Vereinten Nationen schätzen, dass der Darfur-Konflikt seit 2003 rund 300 000 Menschen das Leben gekostet hat. Weitere 2,7 Millionen wurden gezwungen, ihre Heimat zu verlassen. Die Darfur-Rebellen beschuldigen die arabisch dominierte Regierung Sudans der Vernachlässigung und Diskriminierung. Al Baschir ist bereits seit März 2009 wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt. Die Beweislage für eine Anklage wegen Völkermordes beurteilten die Richter damals als zu dünn.

Ein Berufungsausschuss des IStGH ordnete im Februar aber eine Überprüfung dieser Entscheidung an. Al Baschir wurde zu Beginn dieses Jahres für fünf weitere Jahre wiedergewählt. Er erkennt den IStGH nicht an und hat es wiederholt abgelehnt, sich nach Den Haag zu begeben.