EU droht amerikanischen Anbietern wie Facebook und Google bei Verstößen hohe Strafen an

Berlin. Die Europäische Union will sich im Datenschutz völlig neu aufstellen, um auch Internet-Anbieter aus den USA auf europäische Standards zu verpflichten. Die geplante Einführung einer EU-Datenschutz-Verordnung zeige "das deutliche Bemühen, den Datenschutz in Europa auf ein höheres Niveau zu bringen", sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Insbesondere US-Konzerne wie Facebook und Google könnten so stärker als bisher in die Pflicht genommen werden.

Der Entwurf für die Novelle wird voraussichtlich nächste Woche von der EU-Kommission angenommen. Ergänzt wird die neue Verordnung von einer Richtlinie für den Bereich der Strafverfolgung, die allerdings noch in deutsches Recht umgesetzt werden muss.

Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Abkehr vom Territorialprinzip bei der Zuständigkeit europäischer Datenschutzbestimmungen: Künftig greift das EU-Recht bereits dann, wenn sich ein Anbieter mit Sitz in den USA mit kommerziellen Diensten und Produkten an Kunden in der EU wendet.

Bislang konnten die Regeln nur dann angewendet werden, wenn ein Anbieter eine Niederlassung in Europa hatte wie etwa Facebook in Irland. Bei Verstößen sieht die Verordnung ähnlich wie im Kartellrecht ein Bußgeldverfahren vor - mit Strafen in Höhe von vier oder fünf Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens.

Außerdem ist geplant, das Prinzip "privacy by default" zur Pflicht zu machen. "Damit müssten die Grundeinstellungen datenschutzgerecht sein", sagte Schaar mit Blick auf Facebook. Wer bereits erhobene Daten wie beispielsweise Fotos für neue Teile des eigenen Angebots nutzen wolle, der müsse seine Nutzer vorher um Erlaubnis bitten. Facebook hätte damit nicht ohne Weiteres seine Gesichtserkennung für eingestellte Fotos einführen dürfen.

Schaar sagte, die Neuerungen dürften insbesondere dabei helfen, Konzerne zum Datenschutz zu verpflichten, die ihre Zentralen außerhalb der EU haben. "Das wäre beispielsweise bei Facebook so, wo wir national nicht weiterkommen", sagte Schaar. Dass aber künftig nur noch ein Mitgliedsland mögliche Beschwerde ahnden dürfte, könnte neue bürokratische Hürden aufbauen und Zeit kosten.