Luxemburg. Flüchtlingen aus Konfliktregionen darf der Schutzstatus in Europa nur entzogen werden, wenn sich die Lage in ihrem Heimatland erheblich gebessert hat. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH).
(epd)
Luxemburg. Flüchtlingen aus Konfliktregionen darf der Schutzstatus in Europa nur entzogen werden, wenn sich die Lage in ihrem Heimatland erheblich gebessert hat. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH).
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